Es existiert ein schriftliches Spesenreglement für Haupt- und Ehrenamtliche.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden für Hauptamtliche und Ehrenamtliche mit Entschädigung korrekt abgerechnet.
Für wertvolle Investitionen wie Büroeinrichtungen, Computer oder Sportgeräte besteht ein Inventar.
Im Zahlungsverkehr ist das Vier- Augen-Prinzip konsequent umgesetzt.
Für grössere Mandate, Aufträge und Anschaffungen werden regelmässig Konkurrenzofferten eingeholt.
Der Verband verfügt über eine Liquiditätsplanung.
Die Verbandsführung weiss, wie hoch die Vollkosten (Fremdkosten, Eigenleistungen inklusive Umlage von Personal- und Gemeinkosten) der einzelnen Leistungen sind.
Der Rechnungsabschluss wird durch eine externe, offiziell legitimierte Stelle überprüft.
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