Die Mitwirkungsmöglichkeiten wie Vernehmlassungs- und Antragsrechte sind den Mitgliedern bekannt und werden von diesen auch regelmässig genutzt.
Die Mitglieder nehmen an Versammlungen teil und bringen eigene Anträge zu den einzelnen Traktanden ein.
Den Mitgliedern wird im Vorfeld von Versammlungen eine Traktandenliste mit Detailinformationen zu einzelnen Traktanden zugestellt.
Präsidentinnen und Präsidenten sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Fach- und Regionalverbände werden in die Meinungsbildung des Verbandes mit einbezogen.
Den Versammlungen werden bei komplexen Geschäften Anträge mit Optionen unterbreitet.
Aus dem Plenum werden an Versammlungen regelmässig Anträge gestellt.
Die Beschlüsse von Versammlungen werden protokolliert und die Protokolle innert Wochen so veröffentlicht, dass sie allen Mitgliedern zugänglich sind.
Der Verband verfügt über ein standardisiertes Verfahren für Ehrungen, Verabschiedungen und Verdanken eines Einsatzes.
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