Um ins Lieferantenverzeichnis aufgenommen zu werden, hat der Bewerber / die Bewerberin nach der Grundausbildung generell eine Praxistätigkeit (Gesellentätigkeit) zu 100% von vier Jahren in einem OSM-Betrieb nachzuweisen, entsprechend der Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für Orthopädie-Schuhmacher Ziffer 3.3 'Zulassung'.
Bitte laden Sie hier Ihren Nachweis der Praxistätigkeit (Gesellentätigkeit) in Form von Arbeitsbestätigungen und/oder -zeugnissen hoch. (PDF oder Bilddatei)
|