Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Aufnahme im Lieferantenverzeichnis. Auf unserer Website finden Sie alle Unterlagen, welche Sie für das Gesuch benötigen.
Ihr Gesuch wird durch das Ressort Tarife vorbehandelt und danach an die Paritätische Vertrauenskommission PVK weitergeleitet, die über die Aufnahme entscheiden wird.
Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme ins Lieferantenverzeichnis nur möglich ist, wenn die Zulassungsbedingungen gemäss Art. 2 Tarifvertrag und die Bedingungen des Qualitätssicherungsvertrages sowie der Ausführungsbestimmungen (Punkt 11) erfüllt sind.
Gemäss den Lieferbedingungen hat jede/r Antragsteller/in, unabhängig von einer künftigen Aufnahme ins Lieferantenverzeichnis, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 400.— (exkl. MWST) zu entrichten. Die Rechnung dazu werden Sie von uns erhalten, nachdem Sie Ihr Gesuch eingereicht haben. Wir bitten Sie, nach Rechnungseingang den Betrag von CHF 432.40 (inkl. 8.1 % MWST) auf unser Konto zu überweisen. Nach Eingang der Bearbeitungsgebühr, werden wir Ihr Gesuch bearbeiten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nach Aufnahme ins Lieferantenverzeichnis weitere Kosten anfallen. Bitte beachten Sie dazu die Lieferbedingungen auf unserer Website.
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